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Sie profitieren mit Ihrer Firma gleich mehrfach in der Zusammenarbeit mit uns:
Steuerliche Vorteile und gesetzliche Vorgaben:

Firmen, die Aufträge an anerkannte Werkstätten für Menschen mit Behinderung vergeben, können gemäß § 223 SGB IX bis zu 50 % des Lohnanteils auf die Ausgleichsabgabe anrechnen lassen.

Gesetzliche Beschäftigungspflicht:

Gemäß § 154 SGB IX sind Arbeitgeber mit mehr als 20 Arbeitsplätzen verpflichtet, mindestens 5 % dieser Arbeitsplätze mit Menschen mit Behinderung zu besetzen. Wird diese Quote nicht erfüllt, ist nach § 160 SGB IX eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.

Wir sind ein starker Partner:
  • Umfangreiche Kapazitäten: Dank der Größe unserer Einrichtung können wir sehr umfangreiche und komplexe Aufträge mit großen Stückzahlen problemlos abwickeln.
  • Flexibilität: Wir passen uns Ihren Bedürfnissen an und bieten maßgeschneiderte Lösungen.
  • Höchste Qualität: Unsere Arbeit erfüllt höchste Qualitätsstandards.
  • Termingerechte Lieferung: Wir garantieren eine pünktliche Fertigstellung Ihrer Aufträge.
Ihr Beitrag zur Inklusion:

Durch Ihre Aufträge können wir Leistungsberechtigten im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben spannende und interessante Arbeitsplätze anbieten. Weitere Informationen dazu hier.

Neben den aufgeführten Produkten und Dienstleistungen sind wir immer offen für neue Herausforderungen. Sprechen sie uns an! hier